Verfassunggebende Versammlung durch das Volk

Seit Ende 2020 organisiert die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby die Verfassunggebene Versammlung ausschließlich durch das Volk, d.h. durch die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland.

Es gibt viele Probleme, die mit einer Verfassung als neuer Grundlage gelöst werden könnten, beispielsweise

  • die große Zerstrittenheit innerhalb der Gesellschaft schlichten
  • die wachsende Ungleichheit in der Wohlstandsverteilung verringern
  • die drohende Klimaerwärmungs-Katastrophe bekämpfen
  • die gescheiterte Geldwirtschaft neu erfinden
  • die nicht-demokratischen Freihandelsabkommen verhindern
  • die Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser, Katastrophenschutz, Straßen usw.) sanieren
  • den Staatsapparat verschlanken
  • Arbeiten lohnend und Wohnen bezahlbar machen
  • ein basisdemokratisches Mitspracherecht entwerfen, damit Politiker und Bürokraten nicht mehr rechtfertigungsfrei Entscheidungen gegen den Mehrheitswillen treffen
  • echte Gewalten-Trennung festschreiben
  • Arbeits-, Gewerkschafts- und Betriebsratsrechte formulieren
  • die Willkürherrschaft von Unternehmern über Arbeitskräfte und von Vermietern über Wohnende beenden und abhängiges Arbeiten und Wohnen demokratisieren
  • eine freie Presse, die nicht von Vorgaben durch Eigentümer (privatwirtschaftliche Medien) und Politik (öffentlich-rechtlich) gelenkt wird, ermöglichen und fördern
  • und, und, und …

Die bisherige Politik und ihre Rechtsgrundlage hat in all diesen Dingen faktisch versagt.

Derzeit kann der erste Verfassungsentwurf kommentiert werden. Bis Ende 2021 soll über die Änderungsvorschläge, die alle Teilnehmenden einbringen können, abgestimmt werden. Danach entsteht daraus ein Verfassungsentwurf, über den in einer Volksabstimmung abgestimmt wird.

Hilfreiches Grundwissen, um schnell fit für die Verfassungsdebatte zu werden, enthält das 16-seitige Dokument „Vorschläge für Verfassungsdebatten.pdf“.

Mitmachen können alle. Mit abstimmen können alle registrierten Wahlberechtigten.

Der Prozess der Verfassunggebenden Versammlung durch das Volk wird von über 200 Juristen, darunter drei ehemaligen Verfassungsrichtern, begleitet. Selbstbestimmte Verfassunggebung ist ein unveräußerliches, natürliches Recht und außerdem verfassungsrechtlich legitimiert durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.1951 und völkerrechtlich durch den UN-Zivilpakt, der in der Bundesrepublik Deutschland am 23.3.1976 in Kraft getreten ist:

  1. „Eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“ (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21c)
  2. Art. 1 (1) „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
    Art. 1 (3) „Die Vertragsstaaten […] haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.“ (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [IPbpR] Teil I, Artikel 1 (1) und (3))

Über die Konstituierung der Verfassunggebenden Versammlung in Deutschland wurden der Bundestagspräsident, der Bundesinnenminister, der Bundeswahlleiter, die 16 Bundesländer, die Präsidentin der EU-Kommission, der Präsident des EU-Parlaments und die 26 EU-Mitgliedsstaaten in Kenntnis gesetzt.

Sobald der endgültige Verfassungsvorschlag abgestimmt wurde und es an die Volksabstimmung darüber geht, wird sich zeigen, was an der Behauptung, Deutschland sei eine Demokratie, dran ist.